AGB

1. Geltungsbereich der Allgemeinen Geschäftsbedingungen

1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle mit Revier Kaffee abgeschlossenen Verträge.

1.2 Von diesen Bedingungen abweichende Bedingungen sind nur gültig, wenn sie von uns schriftlich anerkannt werden.

1.3 Abweichende Bedingungen, die wir nicht schriftlich anerkennen, sind für uns unverbindlich, auch wenn wir Ihnen nicht ausdrücklich widersprechen.

2. Kaffeesysteme

Revier Kaffee stellt dem Kunden für die Dauer der vereinbarten Vertragslaufzeit die jeweils vereinbarte Anzahl an Kaffeesystemen zur Aufstellung am vereinbarten Maschinenstandort zur ausschließlichen Verwendung der von Revier Kaffee gelieferten Produkte zur Verfügung. Der Kunde verpflichtet sich, pro Monat und pro Maschine ein Service-Paket abzunehmen und nur den von Revier Kaffee gelieferten Kaffee zu nutzen.

3. Testphase und Lieferung

Revier Kaffee bietet seinen Kunden die Möglichkeit über eine Laufzeit von 3 Monaten den Service zu testen. Während dieser Probezeit ist die Vereinbarung jederzeit beiderseitig ohne Einhaltung einer Frist kündbar. Anlieferung und Installation der Geräte wird durch Revier Kaffee durchgeführt.

4. Preise und Zahlungsbedingungen

4.1 Pro Monat und Maschine wird, wenn nicht anders vereinbart, eine Miete von 5 € berechnet.

4.2 Die Zahlungsbedingung ist, wenn nicht anders vereinbart, 10 Tage Netto.

4.3 Alle angegebenen Preise sind Netto Preise

4.4 Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum der Firma Revier Kaffee

5. Wartung, Reparatur

5.1 Revier Kaffee gewährleistet die kostenfreie Wartung und Beseitigung von technischen Störungen von Geräten, die von Revier Kaffee zur Verfügung gestellt werden, sofern diese ausschließlich mit von Revier Kaffee gelieferten Produkten betrieben werden.

5.2 Die Behebung von Störungen, die auf unsachgemäße Behandlung, Bedienungsfehler, schlechten Pflegezustand, äußere Einwirkungen oder die Verwendung von nicht durch Revier Kaffee empfohlenem Zubehör bzw. Produkten zurückzuführen sind, wird gesondert berechnet.

5.3 Der Kunde ist damit einverstanden, dass Mitarbeiter von Revier Kaffee zum Zwecke der Wartung, Reparatur oder Abholung während der Geschäftszeiten des Kunden Zugriff auf die Kaffee-Systeme haben.

6. Eigentum am Gerät und Verpflichtungen des Kunden

6.1 Die Geräte sind Eigentum der Firma Revier Kaffee. Der Kunde wird die Kaffeemaschine immer pfleglich behandeln. Revier Kaffee übernimmt keine Haftung für Schäden die durch unsachgemäße Behandlung entstehen.

7. Kündigung

7.1 Nach Ablauf der Probezeit kann das Vertragsverhältnis mit einer Frist von 3 Monaten gekündigt werden. Erfolgt keine Kündigung, verlängert sich das Vertragsverhältnis automatisch jeweils um mindestens ein weiteres Jahr und ist unter Einhaltung einer Frist von 3 Monaten kündbar.

7.2 Die Kündigung hat schriftlich an den Stammsitz der Firma Revier Kaffee (Geschäftsführer Mike Weske, Wilhelm-Meinrich-Weg 6,  45144 Essen) zu erfolgen.